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Unerlaubte Handlung

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Einleitung zum Recht der unerlaubten Handlung / Schadensrecht / Schadenersatz

Rechtsgebiet:
Unerlaubte Handlung
Stichworte:
Unerlaubte Handlung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Recht der unerlaubten Handlung (auch HaftpflichtrechtDeliktsrecht oder Schadensrecht genannt) gehört zu den wichtigsten Gebieten des Zivilrechts.

Die Normen des Haftpflichtrechts / ausservertraglichen Schadensrechts entscheiden, unter welchen Voraussetzungen eine Person für rechtswidrig zugefügte Schaden einstehen muss, die entweder durch eine eigene Handlung oder ein Ereignis, für welches das Gesetz sie verantwortlich macht, verursacht wurde. Sie  bezwecken somit den Ausgleich von widerrechtlich zugefügten Schädigungen durch Leistung von Schadenersatz

Kausalhaftung

  • Haftungsbegründender Tatbestand
  • besonderer Bezug des Haftpflichtigen zum haftungsbegründenden Tatbestand
  • Rechtwidrigkeit
  • Schaden
  • Kausalzusammenhang
  • Verschulden

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