Unter dem Begriff unerlaubte Handlung versteht man die ausservertragliche Haftung für widerrechtlich zugefügte Schädigungen. Zum Teil wird auch der Begriff Deliktshaftung oder deliktische Haftung verwendet. Gemeint ist jedoch dasselbe.
Die unerlaubte Handlung basiert auf einem rechtswidrigen und schuldhaften Verhalten eines Schädigers, der durch seine Handlung in fremde Rechte oder Rechtsgüter wie Leben oder Eigentum eingreift. Sie verpflichtet zur Leistung von Schadensersatz.