Produktehaftung ist das Einstehenmüssen des Herstellers eines Produktes für Schäden, die aus dem Gebrauch eines in Verkehr gebrachten fehlerhaften Produktes entstehen.
Gehaftet wird nur für Mangelfolgeschäden, somit nicht für Schäden am Produkt selbst. Produktschäden fallen unter die kauf- oder werkvertraglichen Sachgewährleistung (auch „Garantie“ genannt).