Die Haftung der Beamten von Bund, Kantonen und Gemeinden richtet sich für hoheitliche Tätigkeiten nach kantonalem oder öffentlichem Bundessecht. Für privatrechtliche bzw. gewerbliche Tätigkeiten dagegen können die Kantone das OR nicht ausser Kraft setzen.
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Staatshaftung: Verantwortlichkeit des Gemeinwesens in der Schweiz